Da bei der Nutzung der App FahrMitUns personenbezogene Daten verarbeitet werden
(z. B. von Fahrerinnen und Fahrern), ist gemäß Art. 28 DSGVO eine
Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) erforderlich.
Diese Vereinbarung regelt, wie die Daten verarbeitet und geschützt werden.
Sie ist Voraussetzung für die Nutzung der App, damit sowohl Ihr Verein als auch
wir als Anbieter die Datenschutzanforderungen vollständig erfüllen.
- Die AVV schützt Ihren Verein und die betroffenen Personen.
- Sie schafft eine klare rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung.
- Ohne unterzeichnete AVV kann kein App-Zugang eingerichtet werden.
Nach Absenden Ihres Zugangsantrags erhalten Sie eine E-Mail,
die die AVV-Dokumente als PDF enthält sowie
einen Link zur digitalen Unterzeichnung.
Erst nach Eingang der unterschriebenen AVV kann der Zugang zur App freigeschaltet werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.